„Wenn eine fundamental attraktive Aktie kontinuierlich fällt, ist Vorsicht angebracht. Auch eine Baisse kann die besten Aktien in den Keller schicken.
Unsere bewährten ABC-Verkaufsregeln
A: Die Position kann ganz oder teilweise verkauft werden, wenn mindestens eins der folgenden vier Kriterien erfüllt ist:
- Olympiagedanke
- Positionsgröße
- Parabolischer Anstieg
- Investmentszenario ist durch ein extremes Ereignis nicht mehr gegeben oder gefährdet (z.B. Bilanzbetrug oder staatliche Verbote)
B: Die Position sollte mindestens zur Hälfte oder ganz veräußert werden, wenn sich ein Wechsel der „Windrichtung“ auf institutionellen Gegenwind ankündigt und der Aktienkurs die Entwicklung bestätigt. Die Bewertung erfolgt gegen Monatsultimo. Wird die institutionelle Pivotzone erst kurz vor dem Bewertungsstichtag unterschritten, bekommt die Aktie eine Gnadenfrist von 5-10 Handelstagen.
C: Falls Regel B ignoriert wurde und der institutionelle Gegenwind anhält, beginnt der „Schlamassel“ subjektiver Entscheidungen und dem Risiko weiterer Abwärtsschübe nach trügerischen Erholungen. Es sollte unter Abwägung des erfolgten Kursrückgangs, der Qualität des Unternehmens und der Marktphase das Restrisiko neu bewertet und begrenzt werden. Mit der Maxime: behutsam zurück in die Strategie!
Gedanken dazu:
- Wer wartet, bis gravierende Probleme einer Firma oder des Marktes am Horizont für jeden erkennbar sind, hat das Wasser längst an Bord.
- Es ist entscheidend herauszufinden, auf welchem Kursniveau die milliardenschweren Kapitalsammelstellen spätestens wieder kaufen sollten.
- Bleiben die institutionellen Käufe aus oder erreichen keine Kurswende, besteht dringender Handlungsbedarf.
- Restpositionen := Diese unterliegen nicht mehr den obigen ABC-Verkaufsregeln und können jederzeit veräußert werden. In der Regel handelt es sich um Qualitätsaktien, die noch Potential haben.
- IPZ := Institutionelle Pivotzone = Spuren der Großen
- iR / iG:= institutioneller Rückenwind / institutioneller Gegenwind. Objektiv messbar und nachvollziehbar nach unserem Regelwerk. Keine subjektive Rumdeuterei.